Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wurde vor etwa 20 Jahren als Machtinstrument des Westens gegründet, wie seine Geschichte klar zeigt. In den letzten Jahren hat der IStGH seine Autorität eingebüßt, weil es allzu offensichtlich wurde, dass es dem Gerichtshof nicht um Rechtsprechung sondern um die Durchsetzung der politischen Ziele des Westens geht.
Das begann mit dem Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin, den der Gerichtshof gar nicht hätte ausstellen dürfen, weil weder die Ukraine noch Russland Mitglieder des Römischen Statuts sind, der Gerichtshof für den Krieg in der Ukraine also gar nicht zuständig ist. Hinzu kommt die brisante Entstehungsgeschichte des Haftbefehls selbst.
Seine Fortsetzung fand der moralische Niedergang der Autorität des IStGH mit der Ausstellung des Haftbefehls gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und der Tatsache, dass die Staaten des Westens diesen Haftbefehl kurzerhand ignorieren, obwohl sie als Mitglieder des Römischen Statuts verpflichtet sind, ihn umzusetzen.
In letzter Zeit hat auch noch der Skandal um den Chefankläger des IStGH Schlagzeilen gemacht, dem sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden und der deswegen suspendiert wurde.
In der TASS ist ein Artikel erschienen, der die Gründe für den Niedergang des IStGH aufzeigt und den ich übersetzt habe.
Beginn der Übersetzung:
Tag der Abrechnung für den Gerichtshof: Wer und was den IStGH lähmt
Natalia Blinowa erklärt, warum der Internationale Strafgerichtshof im Grunde ein Paria ist.
Am 24. Juli wurde der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gleich mehrfach an seine eigene Sterblichkeit erinnert.
Die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts, die im UN-Hauptquartier in New York tagte, suspendierte Ankläger Karim Khan und befand ihn eines „schweren Fehlverhaltens und einer Verletzung seiner Pflichten“ sowie, um es deutlich zu sagen, der sexuellen Belästigung von Untergebenen für schuldig. Am selben Tag kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem IStGH an. Anderthalb Wochen zuvor hatte Washington angekündigt, seine Kampagne gegen den Gerichtshof auszuweiten und seine Entschlossenheit erklärt, diplomatischen Druck auf die verbleibenden Mitgliedstaaten auszuüben.
Für eine Institution, die die Starken der Welt einst zum Inbegriff supranationaler Gerechtigkeit erheben wollten, ist die Situation tragikomisch geworden, denn für das Gericht, das Politiker, Militärs und Rebellen in Schuldige und Unschuldige einteilen sollte, ist der Tag der Abrechnung gekommen.
Jedoch lässt sich die Krise des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nicht auf einen einzigen Skandal reduzieren.
Gerechtigkeit mit Ausnahmen
Der Gerichtshof, der der Welt globale Gerechtigkeit versprach, hat es nicht geschafft, weltweite Anerkennung zu erlangen.
Das Römische Statut, die Charta, die die Befugnisse des Gerichtshofs und die von ihm zu bestrafenden Verbrechen definiert, hat 125 Vertragsstaaten. Alle modernen Supermächte, also Russland, China und die USA, und eine Reihe weiterer einflussreicher Länder, darunter Indien und Israel, haben sich diesem System jedoch nicht angeschlossen. Der IStGH hat keine eigene Polizei und die Vollstreckung seiner Urteile hängt allein vom Willen der nationalen Regierungen ab. Das Ergebnis ist eine Konstruktion, die auf dem Papier global ist, in ihrer Zusammensetzung aber einem Club gleicht und ansonsten in allem freiwillig ist.
Anfang der 2000er-Jahre konnte man die Schwäche des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit seinem jungen Alter, er wurde 2002 gegründet, und der Komplexität der damals bearbeiteten Fälle erklären, die vorwiegend Bürgerkriege und Staatsstreiche in afrikanischen Ländern betrafen. Nachdem der IStGH jedoch versucht hatte, seine „globale“ rechtliche Logik auf die Staaten des kollektiven Westens auszudehnen, zeigte sich, dass diese „Globalität“ ihre Grenzen hat.
Die Ausstellung von Haftbefehlen gegen die israelische Führung wegen des Gaza-Krieges und die Versuche, mögliche Verbrechen von US-Soldaten in Afghanistan zu untersuchen, zogen Sanktionen, Drohungen und eine Kampagne zur Diskreditierung des Gerichtshofs nach sich. So unterzeichnete US-Präsident Donald Trump im Februar 2025 ein Dekret, das Sanktionen gegen den IStGH verhängte und ihm illegale Handlungen gegen die USA und Israel vorwarf. Es wurden Sanktionen gegen den Ankläger, seinen Stellvertretern und Richter des Gerichtshofs verhängt. Im Sommer 2026 ging es nicht mehr nur um die Bestrafung einzelner Beamter, denn US-Außenminister Marco Rubio erklärte, Washington beabsichtige, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um die Bedrohung zu beseitigen, die aus seiner Sicht vom Gerichtshof ausgeht. Zu den diskutierten Maßnahmen zählten Visasperren, verschärfte Finanzbeschränkungen und Druck auf die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs, die von amerikanischer Hilfe und Sicherheitsgarantien abhängig sind.
Beweis für die Unzulänglichkeit
So zeigt sich, dass die „internationale Justiz“ des 21. Jahrhunderts nicht nur von den Bestimmungen des Römischen Statuts abhängt, sondern auch von der Funktionsfähigkeit von Bankkonten, Cloud-Diensten und Firmen-E-Mails.
Nach den US-Sanktionen verlor der damalige Ankläger Khan den Zugriff auf seinen Microsoft-Arbeitsaccount, seine Bankkonten wurden eingefroren und die Leitung des IStGH zahlte aus Angst vor Zahlungsausfällen sogar einen Teil der Gehälter seiner Mitarbeiter im Voraus. Dies ist wohl das treffendste Bild der Realität: Der Gerichtshof kann über Premierminister und Generäle „Recht sprechen“, riskiert aber selbst, handlungsunfähig zu werden, sobald jemand in Washington den „Sperrknopf“ drückt.
Für Russland ist diese Geschichte nichts grundsätzlich Neues. Moskau erkennt die Zuständigkeit des IStGH nicht an und weist seit Langem auf dessen politische und rechtliche Unzulänglichkeit hin. Besonders bezeichnend ist jedoch, dass die USA das Hauptargument für Russlands Kritik am Gerichtshof geliefert haben. Washington hat sich nicht einfach nur geweigert, die Entscheidungen des IStGH zu befolgen, es hat mit seinen Entscheidungen die Funktionsfähigkeit des Gerichts selbst infrage gestellt.
Massenaustritt
Dabei stieß der Gerichtshof nicht nur auf den Widerstand einzelner Regierungen, die sich nicht an seinen Aktivitäten beteiligen, sondern auch auf Spaltungen innerhalb der Mitgliedstaaten selbst.
Der Austritt von Staaten aus dem IStGH wird nicht länger als Unsinn abgetan, denn Burundi (2017) und die Philippinen (2019) haben ihre Mitgliedschaft offiziell beendet, und nun, im Juni 2026, haben Niger, Burkina Faso und Mali das formelle Austrittsverfahren eingeleitet, wobei ihnen Venezuela folgt. In einem Jahr, wenn diese Entscheidungen in Kraft treten, werden diese Länder den Trend endgültig bestätigt haben: Die Teilnahme am IStGH wird zunehmend nicht mehr als langfristige rechtliche Verpflichtung, sondern als Option betrachtet, die man angesichts veränderter innen- oder außenpolitischer Gegebenheiten „abschalten“ kann.
Die seit Langem leidenden Staaten der Sahelzone haben den IStGH wiederholt als Instrument neokolonialer Repression in den Händen ihrer ehemaligen Kolonialmächte bezeichnet. Venezuela erklärte seinen Austritt aus dem Gerichtshof und warf ihm geografische Voreingenommenheit gegenüber dem Globalen Süden, Afrika und Lateinamerika vor. Kurz gesagt ist das Hauptproblem des IStGH, dass sein Credo – die im Römischen Statut proklamierte Unabhängigkeit und Unparteilichkeit – für gerade jenen Teil der Welt, für den der Gerichtshof angeblich geschaffen wurde, zunehmend an Überzeugungskraft verliert.
Ungerecht und ineffektiv
Wie bereits erwähnt, ist das Bild des IStGH als Instrument für selektive Justiz nicht neu.
Die rechtliche Korrektheit der Verfahren – einige Fälle haben die Staaten selbst oder der UN-Sicherheitsrat an das Gericht verwiesen – konnte den offensichtlichen neokolonialen Beigeschmack nie beseitigen. Die Arbeit des IStGH führte stets dazu, dass die „Schwachen“ verurteilt wurden, dass die „Starken“ die Angeklagten ausgewählt haben und das die „Superstarken“ bei Bedarf die Konten des Gerichts eingefroren haben.
Hinzu kommt die Frage der Effizienz. Der Haushalt des IStGH für 2026 beträgt fast 197 Millionen Euro, doch in den über zwei Jahrzehnten seines Bestehens hat das Gericht nur etwa ein Dutzend Schuldsprüche gefällt. Natürlich wäre es zu einfach, die Aktivitäten einer internationalen Institution auf die Kosten eines einzelnen Urteils zu reduzieren, denn die Ermittlungen des IStGH sind transnational, Zeugen müssen gesucht, überzeugt und verteidigt werden, und Verdächtige können sich jahrelang verstecken. Doch die Kluft zwischen der verkündeten „globalen Mission“ und den tatsächlichen Ergebnissen ist zu groß, um sie allein auf Anlaufschwierigkeiten zurückzuführen. Das gilt insbesondere, da der Hauptgrund für die mangelhafte Leistung des Gerichtshofs in seiner Struktur verankert ist – seine Abhängigkeit von Geberstaaten (Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien tragen fast die Hälfte des Gesamtbudgets) – und sich auch mit der nächsten Erhöhung des Budgets nicht verschwindet.
Spiegel des Systems
Khans Geschichte hat der institutionellen Krise des IStGH eine moralische und reputationsbezogene Dimension verliehen.
Seit Mai 2025 ist der Ankläger wegen Vorwürfen „unangemessenen Verhaltens“ im Zwangsurlaub. Im Juni 2026 wurde er von seinen Aufgaben suspendiert. Seine anschließende Entlassung im Juli machte Khan zum ersten IStGH-Ankläger, der seinen Posten vorzeitig verloren hat.
Es wäre bequem, dies als „Ausrutscher“ eines einzelnen Beamten abzutun und nach der Wahl eines Nachfolgers ein neues Kapitel aufzuschlagen. Doch bereits 2020 dokumentierte eine unabhängige Überprüfung der Aktivitäten des IStGH zahlreiche Berichte über Mobbing, Einschüchterung und Belästigung, insbesondere im Büro des Anklägers. Daher scheint der „Fall Khan“ nicht nur ein Makel in der Geschichte der Institution zu sein, sondern die deutlichste Manifestation eines anhaltenden Problems. Eine Organisation, die angeblich weltweit gegen Straflosigkeit vorgehen will, hat sich als unfähig erwiesen, die Straflosigkeit ihrer eigenen Führungskräfte schnell und endgültig zu bekämpfen.
Ein trauriges Schicksal
Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass wir eine große Ankündigung über die Abschaffung des IStGH erleben werden.
Internationale Institutionen lösen sich selten mit großem Tamtam auf, viel häufiger halten sie aus reiner Gewohnheit weiterhin Sitzungen ab, verabschieden Budgets und geben Erklärungen ab. Der IStGH könnte durchaus als Tribunal für Länder fortbestehen, denen die Ressourcen fehlen, um sich gegen seine Entscheidungen zu wehren. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) könnte weiterhin Haftbefehle gegen Politiker ausstellen, die den Geberstaaten nicht gefallen, und letztlich zum Schauplatz geopolitischer Auseinandersetzungen zwischen westlichen Befürwortern selektiver Justiz, dem Globalen Süden und den USA werden.
Theoretisch könnte man den IStGH durch tiefgreifende Reformen grundlegend verändern: Die Sicherstellung der technologischen und finanziellen Unabhängigkeit von dem kleinen Kreis westlicher Staaten, die Erreichung eines einheitlicheren und faireren Ansatzes bei den Ermittlungen und einer besseren Abstimmung von Ambitionen und Möglichkeiten.
All diese Szenarien setzen jedoch eine Bedingung voraus: Die Länder des Westens müssen die Politik der „Doppelstandards“ und der „Justiz mit Ausnahmen“ aufgeben. Angesichts der Ereignisse der letzten Jahre liegt die Vermutung nahe, dass in diesem Fall tiefgreifende Reformen nicht beim IStGH, sondern in diesen Ländern selbst notwendig wären.
