Eine Methode westlicher Medien wie dem Spiegel, unwahre Narrative zu verbreiten oder von unangenehmen Tatsachen abzulenken, ist es, lange und – ganz im Relotius-Stil – blumig formulierte Artikel zu schreiben, die von dem eigentlichen Thema mit Hilfe vieler blumig formulierter, aber vollkommen unwichtiger Details ablenken. Das will ich an drei aktuellen Beispielen aus dem Spiegel aufzeigen.
Beim Spiegel gibt es einen Schreiberling namens Serafin Reiber. Er ist 1997 geboren und lässt seine Artikel nachweislich von der KI schreiben. Wofür der Spiegel ihn bezahlt, ist also nicht ersichtlich, trotzdem veröffentlicht das ehemalige Nachrichtenmagazin immer wieder Artikel unter Reibers Namen. Laut dem Spiegel ist Reiber erst seit April 2025 im Auslandsressort des Spiegel, vorher hat er sich um innenpolitische Themen gekümmert. Mit anderen Worten: Von Außen- und Geopolitik – und erst recht vom Völkerrecht – hat der junge Mann keine Ahnung.
Dafür kann er etwas anderes ausgesprochen gut, wobei nicht klar ist, ob er das tut, oder ob die KI das schreibt. Seine Artikel strotzen nur so vor ziemlich plumper Propaganda. Wirkliche Informationen findet man darin nie, denn Reiber hat ganz offensichtlich wirklich keine Ahnung von Geopolitik, kann aber (mit Unterstützung der KI) alle westlichen Propaganda-Schlagworte über das böse Russland und so weiter herunterbeten.
Von wegen „völkerrechtliche Grauzone“
Am Montag durfte Reiber beim Spiegel einen Artikel mit der Überschrift „Angriffe auf russische Schattenflotte – Hochrisikozone Schwarzes Meer“ veröffentlichen, dessen Einleitung so klang:
„Mit schnellen Seedrohnen attackiert die Ukraine Russlands Schattenflotte – ein Schlag gegen Putins Ölgeschäft. Doch völkerrechtlich bewegt sich das Land damit in einer gefährlichen Grauzone.“
Um es vorweg zu nehmen: Von einer „völkerrechtlichen Grauzone“ kann dabei keine Rede sein, denn das Völkerrecht ist eindeutig. Es ist verboten, gezielt rein zivile Ziele anzugreifen. Das gilt auch für Handelsschiffe, solange die nicht militärisch genutzt werden oder Kriegsgerät oder Soldaten transportieren. Das ist bei den Angriffen im Schwarzen Meer nicht gegeben und niemand behauptet, dass die von der Ukraine angegriffenen Tanker zu etwas militärischem wie dem Transport von Waffen oder Soldaten genutzt werden – nicht einmal die Ukraine selbst.
Hinzu kommt, dass es sich bei den angegriffenen Schiffen nicht einmal um russische Schiffe handelt, sondern es sind Schiffe, die unter anderer Flagge fahren und auch nicht russischen Reedereien gehören. Völkerrechtlich gesehen greift die Ukraine damit nicht beteiligte Länder an.
Und noch etwas kommt hinzu: Die Angriffe fanden teilweise in der ausschießlichen Wirtschaftszone anderer Länder, beispielsweise der Türkei statt. Das ist laut Völkerrecht eigentlich ein Kriegsakt gegen Türkei.
Von einer „völkerrechtlichen Grauzone“, wie es Reiber formuliert, kann also keineswegs die Rede sein, im Gegenteil.
Aber der Spiegel ist eine Propaganda-Schleuder und Reibers Aufgabe ist es, diese Propaganda zu verbreiten. Das Ziel dieses Artikels ist es, den deutschen Lesern irgendwie zu erklären, dass das, was die Ukraine tut, irgendwie doch in Ordnung und kein Bruch des Völkerrechts ist.
Die Relotius-Trickkiste
Um das behauptet zu können, greift Reiber tief in die Relotius-Trickkiste, denn er schreibt einen mit angegebenen neun Minuten Lesezeit ausgesprochen langen Artikel, der kaum harte Fakten, dafür aber ellenlange Passagen mit blumigen Formulierungen enthält, die vom eigentlichen Thema – der Frage, ob diese Angriffe völkerrechtswidrig sind – ablenken sollen.
So beginnt der Artikel damit, dass Reiber in fünf langen Absätzen den Inhalt von Videos der Angriffe auf die Tanker beschreibt.
Erst im siebten Absatz kommt etwas Information, denn Reiber schreibt, die Ukraine stehe stark unter Druck, weil US-Präsident Donald Trump versuche, ihr einen „Diktatfrieden aufzuzwingen„, während „Putin weiter angreift„. Und die Europäer würden sich schwer tun mit einer Antwort auf Trumps „angeblichen“ Friedensdeal.
So sind alle Artikel von Reiber formuliert. Sie strotzen vor suggestiven Formulierungen wie „Diktatfrieden“ und „angeblicher“ Friedensdeal, die nur den Zweck haben, den Leser unterbewusst in die gewollte Richtung zu beeinflussen, es geht nicht darum, die Leser zu informieren.
Und dass Russland weiter angreift, während die Friedensverhandlungen laufen, was der Spiegel in jedem seiner Artikel über Trumps Friedensbemühungen betont, ist ebenfalls Propaganda, denn beide Seiten beschießen die jeweils andere Seite, solange der Krieg nicht beendet ist. Der Spiegel würde hingegen nie schreiben, dass „Selensky weiterhin Raffinerien in Russland angreift, während Russland und die USA Friedensverhandlungen führen“, obwohl das genauso Teil der Wahrheit ist.
Erst im siebten Absatz, also nach fast der Hälfte des Artikels, kommt also die erste greifbare Information, aber sie wird von Reiber (oder seiner KI) in solche suggestiven Formulierungen eingebettet.
Auch danach geht es mit diesen Formulierungen weiter. Dann schreibt Reibers KI, die „mysteriösen“ Schiffe seien für Kiew ein „naheliegendes“ Ziel, weil Russlands Energieexporte das Rückgrat von „Putins Kriegswirtschaft“ seien. Die Einnahmen würden in Waffen fließen, „die ukrainische Wohnhäuser, Krankenhäuser und Kindergärten“ treffen.
Kriegspropaganda per Definition
Auch das ist reine Kriegspropaganda, denn die Zahl der zivilen Opfer auf ukrainischer Seite ist angesichts des Ausmaßes des Krieges ausgesprochen gering. Wer das bezweifelt, kann das mal mit den Opferzahlen in Gaza vergleichen, wo Israel tatsächlich gezielt Wohnhäuser, Krankenhäuser, Schulen, Gotteshäuser und Kindergärten bombardiert hat, was Russland in der Ukraine nicht tut, sonst würden die Opfer unter ukrainischen Zivilisten ein Vielfaches der Opfer in Gaza betragen, es ist aber umgekehrt.
Trotzdem dürfen in Spiegel-Artikeln Hinweise darauf, Russland bombardiere „Wohnhäuser, Krankenhäuser und Kindergärten“, nicht fehlen. Das ist per Definition Kriegspropaganda, die den Gegner entmenschlichen und zur Bestie machen soll. Mit Berichterstattung haben solche pauschalen Behauptungen rein gar nichts zu tun.
Reiber schreibt dann über die sogenannte Schattenflotte, die er als „obskure Armada schrottreifer Tanker“ bezeichnet. Und so weiter und so fort.
Wie man völkerrechtswidrige Terrorangriffe schönredet
Erst nachdem er den Spiegel-Leser mit inzwischen neun derartig formulierten Absätzen in die richtige Stimmung gebracht hat, kommt er zum eigentlichen Thema:
„Die Regierung in Kyjiw sieht in diesen Tankern dennoch legitime Ziele. Russland bombardiere schließlich seit über drei Jahren ukrainische Energieanlagen, eine symmetrische Antwort sei daher gerechtfertigt, heißt es von ukrainischer Seite. Zugleich setzt die Kyjiwer Führung den Westen damit unter Druck: Wer Sanktionen nicht durchsetzt, muss eben damit leben, dass die Ukraine es auf ihre Weise tut.“
Indem Reiber russische Angriffe auf ukrainische Ziele mit ukrainischen Angriffen auf neutrale Handelsschiffe gleichsetzt, suggeriert er dem Leser, die Angriffe seien berechtigt und „legitim“, wie er auch selbst schreibt. Daran ist nichts legitim oder es ist auch nicht vergleichbar, vergleichbar damit sind die ukrainischen Angriffe auf russische Energieanlagen, die Kiew ja auch durchführt. Die Angriffe auf die Tanker sind etwas völlig anderes.
Trotzdem versucht Reiber, diese ukrainischen Terrorangriffe auf die internationale Handelsschifffahrt als völkerrechtlich legitim darzustellen und er schreibt allen Ernstes:
„Sie anzugreifen, liegt aus ukrainischer Perspektive nahe. Rechtlich bewegt sie sich aber in einer Grauzone. Zwar sind Angriffe auf russische Kriegsschiffe oder eindeutig militärische Tanker völkerrechtlich zulässig. Da die Schattentanker aber unter fremder Flagge fahren und es sich nicht unbedingt beweisen lässt, dass sie tatsächlich direkt militärisch genutzt werden, ist die Operation heikel, besonders wenn dabei Besatzungsmitglieder verletzt werden.“
Nichts daran ist eine Grauzone, denn nicht einmal die Ukraine behauptet das, was Reiber hier suggeriert, nämlich, dass die Tanker militärisch genutzt werden. Das behauptet niemand, aber Reiber denkt sich das aus, um die Leser in die Irre zu führen.
Danach schreibt Reiber immerhin:
„Darüber hinaus sind Angriffe klar völkerrechtswidrig, wenn sie in Hoheitsgewässern von Ländern stattfinden, die nicht am Krieg beteiligt sind.“
Dann schreibt Reiber, die Türkei sei wegen der Angriffe verärgert, allerdings erwähnt Reiber nicht, dass die Ukraine die Tanker in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Türkei angegriffen hat, denn dann würden sogar Spiegel-Leser verstehen, dass die ukrainischen Angriffe keine „Grauzone“, sondern ein klarer Völkerrechtsbruch sind.
Das kann Reiber ja auch nicht erwähnen, schließlich ist der Sinn seines langen Machwerks ja, den Spiegel-Lesern wahrheitswidrig zu erklären, dass diese Angriffe kein Bruch des Völkerrechts sind.
